

Alle Studierende haben prinzipiell Anspruch auf staatliche Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Innerhalb der Regelstudienzeit wird BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gezahlt.
Für Studierende der Fachhochschule Ottersberg gelten hier dieselben Richtlinien wie an anderen Hochschulen, was Höchstsätze, überschreiten der Förderungshöchstdauer (zumeist die Regelstudienzeit von 12 Trimestern) und Rückzahlungsmodalitäten, etc. anbelangt.
Studiengebühren der Fachhochschule können in den BAfög - Leistungen leider nicht berücksichtigt werden. Wohl aber, auf Antrag, ein entsprechender Mehrverdienst zusätzlich zum BAföG. Umfassende Informationen zum BAföG finden Sie beim Deutschen Studentenwerk.
Zur Abwicklung des BAföG arbeitet die Fachhochschule mit dem Studentenwerk Hannover zusammen.
Erst- und Folgeanträge sind zu richten an das
Studentenwerk Hannover
Abteilung Ausbildungsförderung
Callinstraße 30 a
30167 Hannover
Tel. 0511 - 76 88126
Mail: bafoeg.hannover@sw-h.niedersachsen.de
www.studentenwerk-hannover.de
Beratung und Sprechstunden:
Mo.-Fr. 10 - 12 Uhr
Di. zusätzlich 13 - 17 Uhr
Darüber hinaus durch Vertretungen des ASTA an der Fachhochschule Ottersberg:
Sprechzeit s. Aushang FH oder per Tel.-Nr. 04205/1996 im ASTA - Raum / Altbau - Am Wiestebruch.
Rechtsverbindliche Auskünfte kann nur das Studentenwerk Hannover erteilen.
Lesen Sie auch unsere Informationen "Wie finanziere ich mein Studium", die Ihnen hier als pdf zum Download zur Verfügung stehen.