Informationen zum Zulassungsverfahren für den Master
Der Masterstudiengang
Kunst und Theater im Sozialen führt zu zwei
verschiedenen Abschlüssen: Dem
Master of Arts und dem Master of Fine
Arts. Welche Studienrichtung für Sie in Frage kommt hängt von Ihrem
vorherigen Abschluss ab.
Für den Abschluss Master of Arts müssen Sie ein vorheriges Diplom- oder
Bachelor-Studium im Umfang von 240 KP (das entspricht einem
vierjährigen Studiengang) der Kunsttherapie, Kunstpädagogik,
Theaterpädagogik oder einen eng verwandten Studiengang absolviert haben.
Für den Abschluss Master of Fine Arts müssen Sie ein Studium der Freien Bildenden Kunst im Umfang von 240 KP nachweisen.

Bewerber mit erworbenen 180 KP können an der Fachhochschule Ottersberg
ein individuell zugeschnittenes Upgrade erwerben. Dieses rekurriert auf
die Bachelorprogramme sowie auf das Weiterbildungsangebot der
Fachhochschule. Nachgewiesene Kompetenzen, die außerhalb des
Hochschulbereichs erworben wurden, können auf das Upgrade bis zu einem
Umfang von 30 KP angerechnet werden.
Zugangsvoraussetzung
Die Zugangsvoraussetzung und das Zulassungsverfahren zum Masterstudiengang Kunst und Theater im Sozialen richten sich nach der Zulassungsordnung (s.re.)
.
Im Folgenden werden die Zugangsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren für den Studienbeginn im September 2012 beschrieben.
Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
Die
Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang Kunst und Theater im Sozialen 2012/13 endet am Freitag,
01. Juni 2012. In begründeten Fällen sind nach Rücksprache mit dem Zulassungsausschuss (master@fh-ottersberg.de), nach Maßgabe freier Studienplätze, auch Nachbewerbungen möglich. Für externe Studieninteressierte mit verwandten Bachelorabschlüssen, wie z.B. in Kunst- und Sozialpädagogik, Theaterwissenschaft o. ä., wird eine individuelle Studienberatung zum therapeutischen oder künstlerischen Nachstudieren angeboten. Die
Zulassungsgespräche finden am
09./10. Juli 2012 an der FH Ottersberg statt. Den genauen Zeitpunkt entnehmen Sie bitte Ihrer Einladung. Für NachrückerInnen wird es noch einen Termin zu Beginn des Herbsttrimesters, Anfang September 2012, geben.
Ihre Bewerbung können Sie uns auf dem Postweg mit dem
Bewerbungsantrag zusenden oder Sie nutzen das
Online-Bewerbungsformular. Geben Sie
dort bitte unbedingt den gewünschten Abschluss sowie für den Master of
Arts den gewünschten Schwerpunkt an. Diese Angaben dienen zunächst
unserer Orientierung. Die genaue Festlegung erfolgt im Gespräch mit
Ihnen während des Zulassungsverfahrens.
Sofern Sie Ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben, reichen Sie
bitte bis spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung ein transcript of
records ein, auf dem Ihre bisherigen Studienleistungen und die
erworbenen Kreditpunkte bescheinigt werden. Genaueres entnehmen Sie
bitte der Zulassungsordnung
§ 2 Abs. 3.
Bitte senden Sie uns auch ein
Motivationsschreiben,
eine Projektskizze und eine Dokumentation Ihrer künstlerischen Arbeiten
zu (A4, max. 10 Seiten, zeit- und raumbasierte Arbeiten bitte als
fotografische Dokumentation). Das hat folgenden Hintergrund: Der
Masterstudiengang Kunst und Theater im Sozialen ist ausgesprochen
projektorientiert konzipiert. Wir wollen von Ihnen wissen, inwiefern Sie
sich für die dafür erforderliche selbstständige Arbeitsweise geeignet
halten und welche Ideen Sie im Blick auf ein künstlerisches Projekt
haben. Sie legen sich damit noch nicht fest, ermöglichen uns jedoch
schon früh, Sie in geeignete Praxisfelder zu vermitteln. Die endgültige
Festlegung erfolgt erst zu Studienbeginn. Sofern Sie bereits ein
konkretes Praxisfeld im Auge haben, bitten wir Sie, dieses zu
beschreiben. Wenn Sie den Studiengang berufsbegleitend absolvieren
möchten, ist Ihr Arbeitsplatz in der Regel zugleich Ihr Praxisfeld.
Nachdem Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, werden sie zunächst
auf formale Richtigkeit geprüft. Bitte nennen Sie unbedingt eine
aktuelle Kontaktadresse, falls wir Rückfragen haben. Danach werden Sie
zu einem persönlichen
Zulassungsgespräch eingeladen (Termine s.o.). Wenn
Sie sich für den Studienabschluss Master of Fine Arts bewerben, müssen
Sie zu diesem Termin eine Mappe mit künstlerischen Arbeiten oder ggf.
deren Dokumentation mitbringen. Bewerberinnen und Bewerbern für den
Abschluss M.A. ist dies freigestellt.
Falls Sie zu diesem Termin aus wichtigem Grund nicht können,
benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, Sie bekommen dann einen
Ersatztermin mitgeteilt. Über Ihre Zulassung werden wir zeitnah
entscheiden, Sie bekommen darüber einen schriftlichen Bescheid. Sofern
wir Ihnen wegen fehlender Voraussetzungen Auflagen zur Zulassung
erteilen müssen, erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie ggf.
fehlende Kreditpunkte oder Kompetenzen nacherwerben können. Das ist zum
Beispiel innerhalb unserer Bachelor-Studiengänge möglich.
Das Studium beginnt mit einer
Einführungwoche vom 10. – 14. September 2012.