Leitlinien der Fachhochschule Ottersberg
1. Mit ihrem Ausbildungsangebot und ihren Aktivitäten setzt sich die Fachhochschule zum Ziel, einen Beitrag zum sozialen Wirken der Kunst (zur Kunst im Sozialen) zu leisten. Der Begriff des Sozialen umfasst in dieser Formulierung den gemeinschaftsbildenden und den gesellschaftlich kulturellen Aspekt.
2. “Bild”, “Mensch” und “Gesellschaft” umreissen die Aktionsfelder, auf die sich die Ziele und Inhalte der Ausbildung beziehen. Dabei verweist der Bildbegriff auf die Trias von ästhetischer Konzeption, Gestaltung und Rezeption, der Begriff Mensch auf die besonderen Qualitäten von Beziehung, derer der Transfer bildhafter Wirklichkeit bedarf und der Begriff Gesellschaft auf den soziokulturellen Kontext, in dem sich beide zu verorten haben.
3. Bezogen auf die Ausbildungsziele richtet sich das soziale Wirken der Kunst auf die Arbeitsbereiche Bildung, Pädagogik und Therapie. Der Begriff der Kunsttherapie ist entsprechend weit gefasst. Er schließt sowohl die genannten Tätigkeitsfelder ein als auch unterschiedliche Vorgehensweisen und Ziele innerhalb dieser Felder. So kann das Therapeutische pädagogisch und das Pädagogische therapeutisch wirken und beides gehört seit jeher zum Vermögen der Kunst.
4. In der Erweiterung künstlerischer Praxis in soziale und therapeutische Arbeitsfelder verbindet sich die Kunst mit einem Menschenbild, das die tradierte Trennung von Kunstproduzenten und Kunstkonsumenten aufhebt, um beide aktiv und kooperativ an künstlerischen Prozessen zu beteiligen. Mit diesem Impuls schließt die Fachhochschule an Strömungen der jüngeren Kunstgeschichte an, die als folgerichtige Antwort auf die seit dem 19. Jahrhundert zunehmende gesellschaftliche Isolierung und Fremdbestimmung der Kunst verstanden werden können. Wenn Bild ein Wort für die Sichtweise ist, unter der etwas gestaltet werden kann, dann ist Menschenbild ein Wort für Sichtweisen, unter denen das eigene Leben, die persönliche Identität und die sozialen Beziehungen Gegenstand der Gestaltung werden können.
5. Anthroposophie als Wissenschaft vom Menschen erscheint aufgrund ihres ganzheitlichen und dynamischen Menschenbildes besonders geeignet, die Möglichkeiten und Wirkungsweisen des künstlerischen Handelns anthropologisch zu erfassen sowie die weltanschaulichen Implikationen unterschiedlicher wissenschaftlicher Ansätze zu erkennen und zu nutzen.Den Mittelpunkt der anthroposophischen Anthropologie bilden die Idee der Freiheit und der Entwicklungsfähigkeit des Menschen. Beide verwirklichen sich nach anthroposophischer Anschauung durch das schöpferische Vermögen des Menschen, das als Ursprung nicht nur von Kunst und Kultur, Bildung, Lernen und Erziehung gelten kann, sondern auch von Gesundheit und Heilung.
6. Mit ihren Studiengängen, ihrem Ausbildungsangebot und ihrem Konzept einer Kunst für und mit Menschen verfolgt die Fachhochschule das Ziel, auf eine gesellschaftliche Situation hinzuwirken, in der die Potenziale der Kunst als Potenziale des Menschen behandelt werden. Fachpraxis, Fachdidaktik und Fachwissenschaften richten sich auf die Erschließung dieser Potenziale im Hinblick auf Selbstbildung und Selbsterkenntnis, Heilbehandlung und Gesundheitsförderung, Entwicklungsförderung, ästhetische Kommunikation oder freikünstlerische Gestaltung.
7. Die Fachhochschule qualifiziert die Studierenden im Studiengang Kunst im Sozialen. Kunsttherapie und Kunstpädagogik für eine kunsttherapeutische Berufstätigkeit in medizinisch-klinischen, pädagogischen und sozialen Bereichen und die Studierenden im Studiengang Theater im Sozialen. Theaterpädagogik für die theaterpädagogische Theaterarbeit in sozialen Kontexten, an Theatern, Schulen und im Freizeitbereich. Sie fördert künstlerische Kompetenzen im Studiengang Freie Bildende Kunst.
8. Künstlerische Praxis und die Reflexion der damit einhergehenden Prozesse bilden durchgängig die Basis des Studiums. Das Curriculum gewährleistet in ausreichendem Maße die Freiräume und Spielräume, die für ein künstlerisches Studium erforderlich sind. Künstlerische Arbeit ist nicht den Gesetzen zielgerichteter Produktion unterworfen, sondern schließt Strategien des Improvisierens und Ausprobierens ebenso ein wie die Möglichkeit von Fehlern, Irrtümern und Scheitern. Kunsttherapeutische oder theaterpädagogische Kompetenzen werden in künstlerischen Kompetenzen veranlagt.
9. Kunst, Spiel, Pädagogik und Therapie bestimmen in wechselnder Akzentuierung oder Überschneidung den Aktionsraum kunsttherapeutischen Praxis. Zwischen der Kunst und den sozialen oder therapeutischen Fragestellungen vermittelt das Spiel als ein Drittes. Interdisziplinäre Projekträume bieten dem Zusammenspiel der Künste und der Begegnung von Kunst und Wissenschaft einen Spiel- und Begegnungsraum.
10. Kunst und Wissenschaft sind im Kontext der Kunsttherapie und der sozialen Theaterarbeit auf Kooperation hin angelegt und angewiesen. Die vorwiegend diskursive Erkenntnisstruktur der Wissenschaft (begriffliches Erkennen) und die vorwiegend anschauliche Erkenntnisstruktur der Kunst (wahrnehmendes, ästhetisches Erkennen) ergänzen und bereichern einander.
11. Forschung an der Fachhochschule hat interdisziplinären Charakter. Sie widmet sich Fragen der Kunsttherapie, der Kunst- und Theaterpädagogik, sowie der Kunst in sozialen Kontexten. Sie umfasst Wirksamkeits-, Prozess- und Grundlagenforschung. Das Institut für Kunsttherapie und Forschung koordiniert, initiiert und betreibt Forschungsaktivitäten innerhalb und außerhalb der Fachhochschule. Lehre und Forschung werden nach Maßgabe der aktuellen Erfordernisse in den Berufsfeldern weiterentwickelt, wofür die Zusammenarbeit mit den ehemaligen Studierenden eine wichtige Grundlage bildet.
12. Zur Aktualisierung und Verbesserung der Lehre gehört eine Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung auf allen Ebenen der Hochschule. Sie fängt beim Prüfungswesen und der Lehrevaluation an und reicht bis zur Ehemaligenarbeit und Verbleibsanalyse. Neben ihrer ideellen Ausrichtung in der fortgesetzten Auseinandersetzung mit anthropologischen und kunsttheoretischen Konzepten, überprüft die FH die Ausbildung kontinuierlich vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels. Die Qualitätssicherung der Hochschule ist u. a. geregelt durch eine Evaluationsordnung. Die Hochschulleitung trägt in Zusammenarbeit mit einem ständigen Evaluationsausschuss für eine konsequente Bearbeitung der evaluierten Ergebnisse Sorge.
13. Das Qualitätsmanagement der Hochschule erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen Verantwortungen sowie der betreffenden Ordnungen und Beschlüsse. (siehe Schaubilder zu diesem Thema) Die benannten Gremien bzw. Verantwortungsträger sorgen für Transparenz, die Sicherung der jeweiligen Ergebnisse, die Berichterstattung und die Konsequenzen, die aus Evaluationen, Überprüfungen und Kontrollen abzuleiten sind. Die Hochschule wird im Rahmen eines extern moderierten Prozesses das derzeitige System der Qualitätssicherung weiter entwickeln.
14. Die Fachhochschule erstellt im regelmäßigen zeitlichen Abstand von etwa 5 Jahren einen Strategieplan. Der Strategieplan dient der Zukunftsplanung der Hochschule und der kontinuierlichen Überprüfung von Zielen und Maßnahmen auf allen für ihre Entwicklung relevanten Handlungsebenen.
15. Die Fachhochschule fördert die Fortbildung ihrer Mitarbeiter und entwickelt eigene Angebote.
16. Die FH Ottersberg versteht sich als ein Unternehmen, das seine besondere Qualität und seine Entwicklungschancen aus der konstruktiven Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden sowie der berufstätigen AbsolventInnen bezieht. Sie setzt als ein solches Unternehmen im Weiteren auf die Kooperation mit anderen Hochschulen und sucht insbesondere nach institutionellen und persönlichen Kooperationspartnern in den ausbildungsrelevanten Berufsfeldern. Sie befördert solche Kooperationen durch Aufnahme von entsprechenden Gesellschaftern in ihre Trägerorganisation.
Beschlossen von der Fachhochschulkonferenz am 25.06.2008