Aktuelle Meldung
Entscheidung des Bundesfinanzhof, München (BFH) Einkommensteuer: Kosten für Erststudium als Werbungskosten abziehbar
Gute Nachrichten für Studierende und Auszubildende: Die Ausbildungskosten für das Erststudium sind jetzt steuerlich absetzbar. Die angefallenen Gebühren sind in voller Höhe anrechenbar, mindestens vier Jahre rückwirkend. Das bedeutet, die Verluste aus der Zeit des Studiums können so lange mit dem Gehalt der Berufsanfänger/innen gegengerechnet, bis sie aufgebraucht sind. Die Steuerlast wird so erheblich gemindert. Bis dahin galt, nur wer schon eine Berufsausbildung hinter sich hat, darf seine kompletten Ausgaben als Werbungskosten absetzen - vorausgesetzt, das Studium hat einen Bezug zur künftigen Arbeit.
In zwei aktuellen Urteilen wurde vom BFH zum Vorteil von Studierenden und Auszubildenden entschieden.
Grundsätzliche Wirkung haben die Urteile zunächst nicht. Erst muss das
Finanzministerium entscheiden, ob die Sprüche auch im Alltag angewendet
werden. Dort will man das Urteil nun genau prüfen.
Bis zum 31. Dezember 2011 sollten Steuererklärungen
abgegeben werden, rückwirkend bis 2007. Allerdings können die Kosten in
bereits rechtskräftigen Steuerbescheiden nicht mehr berücksichtigt
werden. Betroffene sollten sich in jedem Fall gründlich vom Steuerberater oder dem Finanzamt beraten lassen. (Quelle: Rotenburger Kreiszeitung, 18.08.2011 und NWB Nachrichten, 17.08.2011)
Weiterführende Links:
http://www.net-tribune.de/nt/node/51304/news/Mehr-wissen-Absetzen-was-das-Zeug-haelt
NWB Verlag. BFH online, 17.08.2011